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Referendum Deutschland zu Lissaboner EU-Verfassungsvertrag

 

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To:  bverfg@bundesverfassungsgericht.de; Bundespraesident.Horst.Koehler@bpra.bund.de.

BRD - Referendum zum Lissabonner „EU-Reformvertrag“

Vertreten durch Hans-Peter Thietz
Ehem. Abgeordneter der letzten DDR-Volkskammer und des Europa-Parlamentes
54 552 Gefell/Deutschland, Zum Backhaus 6,
Email: hpt@hoffnung-deutschland.de

An das Bundesverfassungsgericht An den Bundespräsidenten
Herrn Präsident Prof.Dr.Papier Herrn Dr. Köhler
Schloßbezirk 3 Bundespräsidialamt
76131 Karlsruhe Bundespraesident.Horst.Koehler@bpra.bund.de.
bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Gefell, Juli 2008

Volks-Referendum zur Unterstützung der Klage von Herrn Dr. Gauweiler gegen den in EU-Reformvertrag umbenannten EU-Verfassungsvertrag von Lissabon

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Bundespräsident,
da uns in Deutschland staatlicherseits ein Referendum zur als EU-Reformvertrag umdeklarierten EU-Verfassung verweigert wird, blieb uns als Bürger keine andere Möglichkeit, gemäß dem uns nach Art.20(2) GG zustehenden Recht, nun selbst ein solches Referendum - im Rahmen einer uns möglichen Internet-Abstimmung - durchzuführen. Hierbei stützen wir uns gleichfalls auf Art.20(4), Widerstand gegen den Versuch von jedermann zu leisten, also auch der Bundesregie-rung, die gegenwärtige verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, da dieser „Reformvertrag“ dem GG übergeordnet wäre und so gegenüber dem derzeitig als Verfassung angesehenen GG (siehe Art.146) Vorrang besitzen würde.

Hierbei wird die tendenzielle Ausrichtung des „EU-Reformvertrages“ als insoweit bekannt vor-ausgesetzt, daß zwar eine öffentliche, detaillierte Diskussion in den Medien nicht stattgefunden hat, jedoch die von Herrn Prof. Schachtschneider abgefaßte und durch dieses Volks-Referendum zu unterstützende Klage im Internet unter www.KASchachtschneider.de - Dokumente - abgeru-fen werden kann.

Hierzu möchten wir noch grundsätzlich ausführen:
Wir wollen klarstellen, daß wir durch die uns lediglich erlaubten zeitweisen Parlamentswahlen keinesfalls die uns gemäß 20(2) innewohnende Staatsgewalt in absoluter Weise auf den Bun-destag übertragen; eine solche Vollmacht für uns politisch zu handeln ist, wie jede Vollmacht sonst auch, naturgemäß begrenzt und muß selbstverständlich spätestens dort enden, wo so entscheidende politische Veränderungen vorgesehen sind, die unmittelbar in das Leben jedes Bürgers eingreifen, wie mit der jetzt beabsichtigten Überordnung der EU-Verfassung über das GG. Wie auch bei vielen anderen ergangenen, grundsätzlichen Beschlüssen, beginnend mit Ver-trag von Maastricht mit Aufgabe der bewährten D-Mark, über den EU-Haftbefehl bis hin zum jetzigen „EU-Reformvertrag“ kann hierüber nur der Souverän selbst, wir, das Volk, entscheiden und haben Bundestag und Bundesregierung mit ihrer Zustimmung die in ihrem Mandat begrenz-te Vollmacht überschritten - und sogar mißbraucht, da ihnen die tatsächliche Auffassung ihres Wahlvolkes durch offizielle Umfragen eindeutig bekannt war und sie dies negierend stets den-noch gegensätzlich entschieden haben.

So ist als grundsätzlich festzustellen, daß der Wille des Volkes - der die Grundlinien der Politik zu bestimmen hat - in der BRD für die entscheidenden politischen Ebenen nicht mehr existiert und man sich bedenkenlos hinwegsetzen kann. Hiermit wird somit stetig und bewußt gegen Ar-tikel 20(2), den Kernpunkt einer demokratischen Ordnung überhaupt, verstoßen, was einen fortgesetzten Bruch des GG bedeutet. Diese politische Verfahrensweise, über die Auffassung des Volkes hinweg und sogar gegen dessen sichtlichen Willen zu handeln, wird international ge-meinhin als das Charakteristikum einer Diktatur angesehen. Da zu dies zur um sich greifenden Überzeugung führt, daß wir als Bürger ohnehin nichts zu sagen haben und sogar die Einforde-rung von Wahlversprechen als unfair angesprochen wurde (Müntefering), an die man sich nicht mehr zu halten müssen glaubt (wie statt zuvoriger strikter Ablehnung jeglicher „Merkel-Steuer“ im Gegensatz hierzu dann statt dessen die größte Steuererhöhung der BRD-Geschichte zu be-schließen), wird das derzeit praktizierte Prinzip der Demokratie mehr und mehr vom Volk als Farce abgelehnt. So ziehen nunmehr bereits etwa 50\% der Bürger in Betracht, nicht mehr zur nächsten Bundestagswahl zu gehen, da dies sinnlos sei und „die da oben“ ohnehin machen, was sie wollen, ohne sich um die Auffassung ihres Volkes noch zu kümmern.

Das trifft nun insbesondere auch für das Verhältnis zur EU zu. Hier soll nun der in vorsätzlich- täuschender Weise in „Reformvertrag“ umdeklarierte EU-Verfassungsvertrag durchgepeitscht werden - gegen den offensichtlichen Willen der einzelnen Völker, wie die Ablehnungen in Frank-reich, Holland und Irland bestätigen; dort überall, wo ein Referendum erfolgte.
Dies alles zeigt, daß sich die EU von dem ursprünglich als unverzichtbar beschworenen, demo-kratischen Prinzip der Subsidiarität völlig abgewendet und so eine unannehmbar negative Ent-wicklung genommen hat. Eine solche beginnende Einsicht ist auch bereits im Deutschen Bun-destag zu erkennen, wenn der Abgeordnete Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) am 11.3.2004 (CDU/CSU) im Plenum unmißverständlich äußerte:
„Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist Gutes. Das, was zum Europäischen Haftbefehl aus Brüssel kommt, ist nichts Gutes. Darin sind sich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einig.“
Wenn dennoch dann dieses Gesetz durchgewunken wurde, dann ist schon jetzt ein für uns Bür-ger unhaltbarer Zustand eingetreten, und das bereits vor der noch gravierend weiterführenden „Europäischen Verfassung“.

Das kann nicht länger hingenommen werden und erfordert zwingend eine Reformierung der EU. Das kann nur heißen - auf den ursprünglichen Zustand von vor dem Vertrag von Maastricht, der dies unselige Entwicklung einleitete - zurück zu dem ursprünglich konzipierten Europa der Vaterländer, die zum gegenseitigen Vorteil zusammenarbeitend, ihren jeweiligen spezifischen nationalen Gegebenheiten entsprechend selbst ihre eigenen, für sie optimalen Entscheidungen zu treffen fähig sind, und nicht durch eine nebulöse zentrale EU-Bürokratie, die immer mehr Rechte an sich zu reißen versucht, in zunehmendem Maße eingeengt, gegängelt und bevormun-det werden, siehe auch die unsere Entscheidungsgewalt torpedierenden EU-Einsprüche gegen den Volkswagen-Vertrag.

Wir möchten mit diesem Volks-Referendum, bei dem wir uns einer überwältigenden Mehrzahl ablehnender Unterzeichnungen sicher glauben, die Klage des Herrn Dr. Gauweiler unterstützen, mit der Hoffnung, daß Sie dieses zutiefst gegen eine demokratische Ordnung verstoßende Ver-tragswerk ablehnen, mit dem durch die Hintertür gegen uns Bürger sogar die völkerrechtlich verfemte Todesstrafe wieder eingeführt würde, da er das GG ad absurdum führt und den bereits eingetretenen politisch unhaltbaren Unhaltbarkeit zementieren würde.

Sincerely,

The Undersigned

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