Gegen ein Verbot anonymer Vaterschaftstests

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    Bundesjustizministerin Frau Zypries
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Gegen ein Verbot anonymer Vaterschaftstests Petition

Fьr die Unterzeichnung ist eine gьltige Email-Adresse erforderlich. Doppelte Eintragungen werden automatisch gelцscht.
Die Email-Adresse kann auch verborgen bleiben (keine Spam-gefahr)
Ich bitte, diese Unterschriftenliste ьberall bekannt zu geben und den Link dazu per Email oder in Foren und Newslettern zu verbreiten.
Auf diese Liste darf Bezug genommen werden z.B. in Schreiben an Bundestagsabgeordnete oder andere Politiker um die Dringlichkeit und den Ernst in dieser Sache zu verdeutlichen.

Zur Erklдrung: Bundesjustizministerin Frau Zypries plant bis zum Jahr 2006 ein Gesetz, welches anonyme Vaterschaftstests verbieten soll und nachfolgend auch eine Initiative die erreichen will, dass dieses Gesetz in der ganzen europдischen Gemeinschaft ьbernommen wird. Vдter, die sich ihrer Vaterschaft unsicher sind, mьssten dann um die Erlaubnis der betreffenden Mutter zum Vaterschaftstest ersuchen. Das heiЯt, die Person, der eine Falschaussage zur Vaterschaft (und fremdgehen) unterstellt wird, mьsste die Erlaubnis zu einem Test geben, der ihre Falschaussage aufdeckt. Dagegen wendet sich diese Unterschriftenliste.

Wir, die Unterzeichnenden, protestieren gegen den Plan von Justizministerin Zypries, anonyme Vaterschaftstest zu verbieten und mцchten hiermit unsere Bedenken mitteilen:

1) Es ist das Recht jedes Mannes und jedes Kindes, von seiner Vaterschaft oder Abstammung Kenntnis zu haben.

2) Die Abstammung ist insbesondere in medizinischen Fragen und Grundversorgung von groЯer Bedeutung. So geht es fьr das Kind u.a. um Blut-, Organ-, Knochenmarkspende und erbkrankheitsbedingte medizinische Prдvention, welche dem Kind bei falscher Zuweisung des biologischen Vaters entweder verwehrt bleibt, sollte der unbekannte biologische Vater an Krebs (o.д.) erkranken, oder unnцtig angewandt wird, wenn der vermeintlich biologische Vater an Krebs (o.д.) erkrankt. Obendrein besteht bei falscher Kenntnis ьber die Abstammung eine nicht zu vernachlдssigende Gefahr fьr Inzest-Beziehungen zwischen Halbgeschwistern.

3) Die Abstammung des Kindes ist auch gerade in Hinblick auf die erbrechtlichen Fragen von groЯer Bedeutung.

4) Ebenso ist Vatersein mehr, als nur Geld fьrs Kind zu bezahlen. Es geht um eine lebenslange Beziehung zum Kind, um Liebe, Hilfe in Notlagen, medizinische Fragen usw. aber eben auch gegebenenfalls um Unterhaltszahlungen an das falsche Kind, bzw. vom falschen Vater.

5) Es ist daher unverantwortlich und grenzt an Betrug am Mann und am Kind, diese ьber ihre Vaterschaft/Abstammung im Unklaren zu lassen oder sogar falsche Angaben darьber zu machen.

6) Schдtzungen besagen, das zwischen 5 und 10 \% der Kinder nicht die tatsдchlichen Kinder ihrer mutmaЯlichen Vдter sind. In einer Дrztezeitschrift wurde sogar von 20\% geschrieben. Dies zeigt, dass es sich hierbei nicht um Einzelfдlle handelt, sondern um ein gesellschaftliches Problem.

7) Dem Versuch falsche Angaben ьber die Vaterschaft zu machen oder deren Aufdeckung zu verhindern muss entgegengewirkt und darf nicht unterstьtzt werden.

8) Es ist kaum anzunehmen, dass betroffene Mьtter eine Einwilligung zum Vaterschaftstest geben, wenn doch durch diese Einwilligung z.B. ein Seitensprung aufgedeckt werden kцnnte. Es ist hier gar nicht anders mцglich, als den Test heimlich machen zu lassen.

9) Der beobachtete Ansturm auf diese Vaterschaftstests zeigt, dass es ein starkes Bedьrfnis dieser Mдnner ist, ьber ihr Vatersein Bescheid zu wissen. Betrogen sind hier letztendlich diese Mдnner, die betroffenen Kinder und die Mдnner, die eventuell die Vдter dieser Kinder sind, aber nichts davon wissen.

10) Der anonyme Vaterschaftstest ist die geeignete MaЯnahme, Klarheit in dieser wichtigen Frage zu bekommen, ohne die betreffende Beziehung zur Mutter des Kindes ьber Gebьhr zu belasten. Zu behaupten, diese Mдnner kцnnten ja auch per Gerichtsbeschluss Klarheit bekommen, zeigt, dass kaum ernsthaft nachgedacht wird, welche Belastung fьr die Partnerschaft/Elternschaft dies mit sich bringt, vielleicht sogar die Zerstцrung (und dies womцglich und hoffentlich unbegrьndet). Oder aber, es zeigt, dass man genau weiЯ, welche Belastung dies ist und man hofft gerade dadurch, Vaterschaftstests im allgemeinen zu verhindern. Der Schaden, der hier Mдnnern und Vдtern zugemutet wird, wird nicht bedacht.

11) Ungewissheit in der Frage der Vaterschaft kann eine Beziehung auf Dauer sehr belasten oder gar zerstцren. Sicherheit im Gegensatz dazu, bedeutet neues Vertrauen und Stabilitдt fьr die Beziehung.

12) Es ist die Pflicht des Staates, Mдnner in dieser wichtigen Frage zu schьtzen und ihnen bei der Durchsetzung ihrer Interessen hilfreich zur Seite zu stehen. Es wдre eine Ьberlegung wert, den Mдnnern in diesem sensiblen Bereich Beratung und Hilfe anzubieten, damit sie mit einem evtl. negativen Ergebnis nicht alleine gelassen werden.

13) Ein Verbot anonymer Vaterschaftstests in Deutschland wьrde einen Testtourismus fцrdern, wie damals den Abtreibungstourismus. Der Versuch, diese Tests in ganz Europa zu verbieten ist mit Sicherheit erfolglos oder wьrde eine Abwanderung dieser Labors ins nicht-europдische Ausland bedeuten.

14) Das persцnliche Recht der Mutter ьber die eigenen Daten wird bei einem Vaterschaftstest nicht angegriffen, da ihre genetischen Daten fьr die Bestimmung der Vaterschaft nicht bekannt sein mьssen. Desweiteren kann es im Hinblick auf medizinische und erbrechtliche Fragen nur im Interesse des Kindes sein, dessen Abstammung zu bestimmen. Einem Datenschutz beim Genmaterial ist Genьge getan, weil kein Genlabor die Gendaten und die persцnlichen Daten (Name, Adresse) des Betreffenden gleichzeitig einsieht. Gendaten dьrfen auch nicht gespeichert werden.

15) Es sind niemals vцllig unbeteiligte Personen betroffen, sondern immer nur der betroffene Vater und das betroffene Kind. Es genьgt, vцllig wildfremden Personen zu untersagen, Genmaterial untersuchen zu lassen. Der Vater ist entweder als sorgeberechtigter, oder als unterhaltsleistender Vater betroffen und damit persцnlich involviert. Genmaterial der Mutter darf hingegen nicht vom Vater zur Untersuchung eingesandt werden, ebenso wenig, wie die Mutter Genmaterial vom Vater einsenden darf. Wohl aber, in beiden Fдllen, vom minderjдhrigen Kind.

16) Onlineumfragen auf diversen Internetseiten (z.B. rp-online.de) geben ein klares Bild vom gesunden Volksempfinden in dieser Angelegenheit: bis zu 80-90\% sprechen sich jeweils GEGEN ein Verbot aus!


Die Unterzeichnenden


Verantwortlich:

Wolfgang Wenger
http://www.majuze.de
Mдnner- und Jungenzentrale in Rosenheim